Radverkehr wird Chefsache: Mehr Personal, mehr Koordinierung, mehr Durchschlagsfähigkeit

Auf gute Zusammenarbeit: In der neuen Stabsstelle für Radverkehr sollen alle Fäden zusammenlaufen (Foto: Norbert Michalke)

Von Kerstin Stark, Initiative Volksentscheid Fahrrad

Das beste Gesetz nützt wenig, wenn die Leute fehlen, die es umsetzen und die Umsetzung steuern und anleiten. Es gibt zwei Hauptprobleme in der Berliner Verwaltung: Das erste ist fehlendes Personal, das heißt, zu wenige Planer und Stadtentwickler, die selbst das spärliche Budget für den Radverkehr nicht verbauen können. Das zweite sind unklare Zuständigkeiten zwischen Senat und den Bezirken.

Das Radverkehrsgesetz (RadG) wird hier Abhilfe schaffen und eine Personalaufstockung erreichen. In den Tiefbauämtern der Bezirke sowie in allen Abteilungen in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sollen sogenannte Fachstellen für Radverkehrsbelange eingerichtet werden. Zudem soll Radverkehr zur Chefsache werden: Die Kompetenzen für den Radverkehr sollen in einer übergeordneten Stelle gebündelt werden – der Stabsstelle für Radverkehr. Das ist besser als ein Fahrradbeauftragter, wie er vereinzelt in manchen deutschen Kommunen vorkommt und auch in Berlin mal angedacht war. Im Unterschied zu einem Fahrradbeauftragten wird die neue Stabsstelle politisch handlungs- und durchsetzungsfähig sein, sie wird mit genügend Personal ausgestattet und bestens vernetzt sein mit allen für Radverkehrsbelange wichtigen Stellen auf Senats- und Bezirksebene.

Mahnerin und Bewacherin im Dienste des Radverkehrs

Die Stabs-Superstelle wird die Mahnerin und Bewacherin der konsequenten Umsetzung der Maßnahmen des RadG sein. Zusammen mit den Bezirken, den zuständigen Abteilungen auf Senatsebene und den Interessenvertretungen der Zivilgesellschaft wird sie einen detaillierten Umsetzungsplan erarbeiten, der die Maßnahmen im Sinne unseres Radverkehrsgesetzes benennt, budgetiert und zeitlich plant. Sie wird ihre Augen und Ohren überall da haben, wo es um den Radverkehr geht, wo es wichtig sein könnte, den Radverkehr mit zu bedenken. Bei Baustellen jeglicher Art wird sie dafür sorgen, dass eine sichere Verkehrsführung für Radfahrende eingerichtet wird. Bei Ampeln, die von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) angefasst werden, wird sie an das ebenfalls im RadG neu eingeführte Prüfungsgebot für die Einrichtung einer Grüne Welle für Radfahrer. Im Vorfeld und während aller Baumaßnahmen auf den Straßen wird sie die Anwältin der Fahrradfahrer sein: Wie kann eine gefährliche Kreuzung fahrradfreundlich werden? Welche Areale sollten für Radschnellwege oder Fahrradparkhäuser reserviert werden? Gibt es genügend Abstellplätze vor dem neuen Kaufhaus?

Die Fahrrad-Stabsstelle wird die Visionärin und Strategin für die weitere Entwicklung des Projekts sein, Berlin zur Fahrradstadt zu machen und die Zielmarke von 30 Prozent Radverkehrsanteil in ganz Berlin zu erreichen. Sie wird die Beteiligung und Teilhabe der Zivilgesellschaft, der Betroffenen und der Berliner Bevölkerung an diesem Projekt organisieren und anleiten. Und sie wird die Zusammenarbeit aller mit Radverkehr betrauten Stellen in der Berliner Verwaltung koordinieren.

Das übergeordnete Ziel des RadG, die Schaffung eines zusammenhängenden bezirksübergreifenden Radverkehrsnetzes aus Radwegen an Hauptstraßen, Fahrradstraßen und Radschnellwegen mit Anschlüssen ans Umland wird einiges an Koordinierungsarbeit abverlangen. Genauso wie die Mehrheit der Ziele des RadG. Eine Grundvoraussetzung für die Realisierung des RadG wird die koordinierte Abstimmung und Zusammenarbeit vieler unterschiedlicher Akteure auf unterschiedlichen Ebenen sein, innerhalb der Verwaltung und darüber hinaus. Gute Regierungspraxis, wie sie mit den neuen Strukturen erreicht werden soll, wird daher der Schlüssel für die Fahrradstadt Berlin sein.

Mit guter Regierungspraxis zur Fahrradstadt Berlin

Für diese Aufgabenvielfalt wird die Stabsstelle fachlich geeignetes Personal benötigen und die Stellenzahl wird dynamisch an die mit steigendem Erfolg wachsende Aufgabenlast angepasst werden. Denn je besser die Bedingungen für den Radverkehr werden, desto mehr Menschen werden das Fahrrad nutzen. Die Infrastruktur muss mitwachsen, ebenso wie die Zahl derjenigen, die die Radverkehrsbelange betreuen.

Unterstützung bei dieser umfangreichen Aufgabe wird die Superstelle von ihren „Spiegelstabsstellen“ in den einzelnen Bezirken erhalten. Bei ihnen laufen alle, den jeweiligen Bezirk betreffenden Fäden der Radverkehrsplanung zusammen und sie dienen als Schnittstellen zur Senatsstabsstelle. Jede Bezirksstabsstelle sorgt in ihrem Bereich für die Realisierung der lokalen Maßnahmen, die Senatsstellen und Bezirke zusammen erarbeitet und im Umsetzungsplan festgeschrieben haben. Damit sind die Zuständigkeitsbereiche gewahrt und die Bedingungen für die erfolgreiche und systematische Zusammenarbeit geschaffen.

Bezirke sind für den Bau von Radwegen und die Betreuung des Nebenstraßennetzes zuständig. Der Senat für die Hauptverkehrsstraßen und zum Beispiel für die Ampelschaltungen. Wege und Straßen bauen müssen aber in jedem Fall die Bezirke. Diese mahnen mangelndes Personal dafür an. Derzeit schieben sich Senat und Bezirke oft gegenseitig die Schuld in die Schuhe, wer die Verantwortung dafür trägt, dass Radwege in Berlin nicht gebaut werden, gefährliche Kreuzungen nicht umgestaltet werden.

Wir vom Volksentscheid Fahrrad haben uns in zahlreichen Sitzungen und Gesprächen mit Fachleuten aus Verwaltung, Rechtslehre sowie Stadt- und Verkehrsplanung ausgetauscht und um Rat gebeten, wie die Stelle konzipiert werden muss, damit die Verwaltung auch tatsächlich im Sinne des RadG tätig werden kann. Das Ergebnis sind die im RadG festgeschriebenen neuen Organisationsstrukturen. Die Zutaten für den Erfolg werden sein: Bündelung von Kompetenzen, Koordinierung und Vernetzung sowie schlichtweg mehr Personal. Die Fahrradstadt Berlin kann dann in angemessener Zeit Wirklichkeit werden.


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