Ziel 8 Fahrradstaffeln: die Straße aus Perspektive der Radfahrer

Die neue Fahrradstaffel setzt sich auch gegen Falschparken ein (Foto und Bearbeitung: Norbert Michalke)

Von Andreas Hartmann und Kerstin Stark, Initiative Volksentscheid Fahrrad

Zugeparkte Fahrradwege, dichtes Überholen, kein Schulterblick beim Abbiegen, unachtsam geöffnete Autotüren, Hupen und Pöbeln – all das ist Alltag für Radfahrende auf Berlins Straßen. Das Radverkehrsgesetz wird nicht nur die Infrastruktur sicherer machen, sondern auch die Verkehrsmoral und das Miteinander verbessern. Damit die neuen oder reparierten Radwege nicht zu Parkplätzen verkommen, soll es Fahrradstaffeln in allen Polizeidirektionen geben und weitere in den bezirklichen Ordnungsämtern. Sie nehmen den Straßenverkehr und seine Gefahren mit den Augen der Radfahrer wahr und ahnden Regelverstöße, die vor allem schwächere Verkehrsteilnehmer gefährden – Radfahrer, Fußgänger, Kinder und Senioren.

Bisher gibt es nur eine Fahrradstaffel: Seit 2014 sind in der City 20 Radpolizisten unterwegs. Die Vorstellung des Volksentscheids Fahrrad von einer Fahrradstaffel geht in diese Richtung: Die Fahrradpolizisten sollen dank ihrer besonderen Perspektive ein faires Miteinander im Verkehr fördern und das auf Berliner Straßen oft geltende Recht des Stärkeren zu Gunsten der schwächeren Verkehrsteilnehmer korrigieren. Konsequent und unterschiedslos sollen sie solche Vergehen verfolgen, die Gesundheit und Leben der Verkehrsteilnehmer gefährden. So gehört zum Beispiel die „Berliner Linie“ abgeschafft. Dabei handelt es sich um eine interne Dienstanweisung der Polizei, das Zuparken von Rad- und Gehwegen unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu ahnden. Diese Art gefährlicher Sonderbehandlung soll ein Ende haben.

Die „Beamten zu Rad“ erleben die Straßenverhältnisse auf zwei Rädern am eigenen Leib. Neben der Verfolgung sicherheitsrelevanter Verstöße sollen sie auch Gefahrenstellen an Baustellen oder Kreuzungen erkennen und melden, damit diese so rasch wie möglich entschärft oder umgestaltet werden (siehe dazu auch Ziel 3 und Ziel 4). Die Fahrradstaffel, richtig eingesetzt und instruiert, kann insgesamt die Verkehrssicherheit und Verkehrsmoral aller verbessern und die öffentliche Wahrnehmung des Fahrrads als gleichberechtigtes und vollwertiges Verkehrsmittel fördern. Zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer gehört aber auch, dass Radler nicht Fußgänger auf Gehwegen bedrängen. Auch das sollen die Fahrradpolizisten unterbinden.

Haltet den Dieb! Fahrraddiebstahl ist keine Bagatelle

Fahrraddiebstahl ist kein Bagatelldelikt (Foto: ABUS/pd-f)

Das Radfahrgesetz sieht noch weitere Aufgaben für die Polizei vor. Während die Fahrradstaffeln auf den Straßen für Sicherheit und Ordnung sorgen, soll eine eigene Ermittlungsgruppe den ausufernden Fahrraddiebstahl eindämmen. Wer kennt sie nicht, die Geschichten von gestohlenen Fahrrädern in Berlin (glücklich, wer sie nur vom Hörensagen kennt). Wer kann, nimmt das Rad mit in die Wohnung; unterwegs schleppt man sich mit kiloschweren Schlössern ab. Geeignete Abstellanlagen, wie wir sie in Ziel 5 fordern, können viel erreichen – aber gegen die organisierte Kriminalität kann nur ebenso organisierte Ermittlungsarbeit helfen.

Fahrräder sind längst nicht mehr nur quietschende Drahtesel mit verbogenen Schutzblechen. Nicht nur E-Bikes kosten vierstellige Beträge. Und mit zunehmendem Radverkehr und längeren Fahrradstrecken werden die Berlinerinnen und Berliner zunehmend auf Qualität beim Fahrradkauf achten. Fahrraddiebstahl muss endlich ernsthaft bekämpft werden und darf nicht wie bisher als Bagatelldelikt behandelt werden. Statt Fahrraddiebstahl als unvermeidliches Übel einer Großstadt zu betrachten, muss die Berliner Politik wirksame Maßnahmen ergreifen: mehr und sicherere Abstellanlagen für das Fahrrad auf der einen Seite, eine effektive Ermittlungsarbeit auf der anderen.


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