Volksentscheid Fahrrad beantragt Offenlegung des „Geisel-Gutachtens“ und zugehörigen Schreibens gemäß Informationsfreiheitsgesetz

Von | 8. Januar 2017

Berlin 9. Januar 2017. Die Initiative Volksentscheid Fahrrad hat heute eine offizielle Anfrage zur Offenlegung des Rechtsgutachtens zum RadGesetz vom 12.10.2016 und eines diesbezüglichen Schreibens vom 07.12.2016 eingereicht. Da der taz entsprechende Dokumente bereits vorige Woche vorlagen, erwartet die Initiative die sofortige Veröffentlichung durch die Senatsverwaltung für Verkehr. Die Arbeit der Legislative nach Artikel 3 der Berliner Verfassung darf durch Innensenator Andreas Geisel (SPD) nicht weiter sabotiert werden, das Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet den Senat zur Veröffentlichung.

Da der Senat das längst erstellte Rechtsgutachten zum RadGesetz (RadG) bislang nicht veröffentlicht hat, beantragt die Initiative die Veröffentlichung des Gutachtens und eines zugehörigen Schreibens. Gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz ist der Berliner Senat dazu verpflichtet. Die Initiative wartet seit über sechs Monaten auf das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung des RadG. Die Initiative erfuhr erst am 06. Januar 2017 und zwar aus der Presse, dass das Rechtsgutachten bereits im Oktober abgeschlossen wurde.

Die zugehörigeStellungnahme zum Rechtsgutachten durch den damaligen Verkehrssenator Andreas Geisel wurde von diesem allerdings erst an seinem letzten Arbeitstag, am  07. Dezember, abgegeben und an die Innensenatsverwaltung weitergeleitet. Damit hat sich der scheidende Verkehrssenator und aktuelle Innensenator Geisel selbst die politische Bewertung des Rechtsgutachten zukommen lassen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass  Andreas Geisel den Prozess bewusst verzögert hat

“Das Datum zeigt, dass der ehemalige Verkehrssenator Geisel die Prüfung des RadGesetzes erst verzögert und dann jeglicher Einflussnahme der neuen Verkehrssenatorin entzogen hat”, so Denis Petri von der Initiative. “Die Frage nach einem vertrauensvollen und guten Regierungsstil muss nun die rot-rot-grüne Koalition intern klären. Für die Sicherheit, den Radverkehr und den Klimaschutz in Berlin sind jedenfalls wichtige Monate verloren gegangen.”

Die Initiative Volksentscheid Fahrrad arbeitet für einen konstruktiven, gemeinsamen schnellen Verhandlungserfolg. Je eher das Rechtsgutachten veröffentlicht wird, umso schneller lassen sich miteinander rechtlich tragbare Formulierungen finden, die also nicht von den politischen Gegnern der Mobilitätswende angefochten werden können.

Einige Rechtsprobleme des RadGesetzes waren bekannt, konnten aber mit Hilfe von Verkehrs- und Verwaltungsrechtsexperten im Frühjahr 2016 aufgelöst werden. Sollte es nun zu einer anderen Auslegungen kommen, lassen sich gemeinsam im Sinne des §17 des Abstimmungsgesetzes tragbare Lösungen finden.

“Wir wollen miteinander ein machbares RadGesetz verhandeln. Das Ziel ist das gute Leben in der Stadt, schneller Sicherheit auf den Straßen und ein gutes Miteinander im Verkehr. Bewusste Verzögerungen im ‘Geisel-Stil” widersprechen der Berliner Verfassung mehr als mögliche rechtsunsichere Formulierungen in unserem Entwurf”, so Kerstin Stark von der Initiative, die das Gesetz maßgeblich mitgeschrieben hat.

Dieses Vorgehen macht die Menschen der Initiative fassungslos: Von den Ergebnissen der Zulässigkeitsprüfung erfährt die Initiative aus der Presse erst nach einem ersten Gespräch mit der neuen Verkehrssenatorin, Regine Günther (Grüne). Gleichzeitig scheint Senator Geisel als Vertreter der Exekutive die gesetzgebende Gewalt nach Artikel 3 der Berliner Verfassung zu behindern. Statt zu einer raschen Verbesserung von Bürgergesetzen beizutragen, wird der Prozess verschleppt und Partizipation und Bürgerengagement mit Füßen getreten.

Dieser Umgang mit dem RadGesetz verhindert eine rasche Verbesserung der Verkehrssicherheit. “Angesichts des traurigen Rekords von 17 getöteten Radfahrenden im letzten Jahr ist die Frage nach der politischen Verantwortung für Vision ‘Zero’ deutlich denn je zu stellen – an den Verkehrssenator a.D. und neuen Innensenator Andreas Geisel, der auch für Sicherheit, Polizei und Kontrollen zum Verkehrsverhalten zuständig ist,” so Heinrich Strößenreuther von der Initiative.

Weiterführende Links:

Link zur Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz: https://fragdenstaat.de/a/19817

Pressemitteilung zur Untätigkeitsklage: https://volksentscheid-fahrrad.de/2016/12/01/untaetigkeitsklage-gegen-senat-2923/

Artikel der TAZ vom Freitag, 6. Januar 2017: http://www.taz.de/Rechtliche-Pruefung-der-Berliner-Initiative/!5368719/ sowie entsprechender Artikel aus Morgenpost (http://www.morgenpost.de/meinung/article209201117/Das-Tandem-aus-Gruenen-und-Radentscheid-wackelt.html) und Tagesspiegel

Link zum RadGesetz RadG: https://volksentscheid-fahrrad.de/wp-content/uploads/2016/07/RadG_2016_07_12-Änderungen.pdf

Informationen zum Volksentscheid Fahrrad: https://volksentscheid-fahrrad.de

Ansprechpartner für die Presse im Team Volksentscheid Fahrrad

Heinrich Strößenreuther, 0160-9744 2395, presse@volksentscheid-fahrrad.de

Über die Initiative Volksentscheid Fahrrad: Hinter dem Volksentscheid stehen Engagierte, Mobilitätsexperten, Demokratie-Retter und Fahrrad-Enthusiasten. Viele Verbände, Unternehmen und Wissenschaftler unterstützten das Anliegen, das Radverkehrsgesetz (RadG) schnell in Kraft zu setzen. Ziel ist, dass wir Berlinerinnen und Berliner sicher und entspannt Radfahren können; dafür hat die Initiative das Berliner Radverkehrsgesetz (RadG) erarbeitet. Nur mit dem RadG kann der Senat dauerhaft verpflichtet werden, schnell und aktiv eine gute Radinfrastruktur zu schaffen. Der 10-Punkte-Plan des geplanten Gesetzes benennt konkrete Maßnahmen, jährliche Zielsetzungen und eine Umsetzungsverpflichtung innerhalb von acht Jahren. Der Volksentscheid Fahrrad ist Berlins schnellster Volksentscheid: Der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens wurde innerhalb von nur dreieinhalb Wochen von 105.425 Berlinern unterschrieben – 7% der Wählerstimmen. Die neue Koalition hat zugesagt, alle Ziele und Forderungen zu übernehmen, ein Mobilitätsgesetz auf Basis des RadGesetzes bis Frühjahr 2017 in Kraft zu setzen und ab 2018 jährlich mehr als 50 Mio. Euro in die Radwege zu investieren. Über 100 aktive Mitstreiter organisieren sich selbst durch Online-Projekttools und durch schnelle, handlungsorientierte Entscheidungsfindung. Der gemeinnützige Trägerverein Netzwerk Lebenswerte Stadt e.V. wurde gegründet und ermöglicht es der Initiative, Spenden entgegenzunehmen.


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