Geisel gesteht Verwaltungsunfähigkeit mit Antrag auf Fristverlängerung zur Untätigkeitsklage des Volksentscheid Fahrrad ein

Von | 24. Januar 2017

Berlin, 24.01.2017: Die Senatsverwaltung für Inneres hat beim Gericht einen Antrag zur Fristverlängerung für das Übermitteln der Akten zur Untätigkeitsklage des Volksentscheids Fahrrad gestellt. Damit gesteht die Senatsverwaltung erneut ein, dass sie weder in der Lage noch willens ist, das Abstimmungsgesetz zu erfüllen. Den Bürgern werden einseitig hohe Hürden auferlegt; die Verwaltung ist nicht mal in der Lage, binnen mehrwöchiger Fristen Akten zu übermitteln bzw. ohne fremde Hilfe ein Bürgergesetz zu prüfen. Rot-Rot-Grün sollte dringend klären, wie ernst es der neuen Koalition mit dem Art. 3 der Berliner Verfassung, mit Bürgerengagement und Partizipation wirklich ist. Eine Änderung des Abstimmungsgesetzes ist unumgänglich.

Die Initiative Volksentscheid Fahrrad hatte am 1. Dezember 2016 die Untätigkeitsklage zur verschleppten Zulässigkeitsprüfung des RadGesetzes gegen die Senatsverwaltung eingereicht. Seitens des Gerichts war eine Frist von sechs Wochen gesetzt worden, um die Akten zu übermitteln und eine Erklärung zu den Gründen der Verzögerung abzugeben.

Gestern erreichte uns ein Schreiben des Gerichts, dass die Senatsverwaltung einen Tag vor Ablauf der Frist eine Verlängerung bis Mitte Februar beantragt hat. Dabei wäre die Übermittlung der relevanten Unterlagen innerhalb eines halben Arbeitstages erledigt. Der eigentliche Grund für die Fristverlängerung wird auch genannt: Der Innensenator geht davon aus, dass mit der Übergabe der Stellungnahme unsere Klage hinfällig und deshalb der Gegenstand sich erledigt haben wird. Verkleidet als entgegenkommende Geste zeigt sich hieran ein erneuter Fall von politisch motivierter Verzögerung eines Verwaltungsaktes.

“Die Verwaltung schafft es weder ohne fremde Hilfe ein Bürgergesetz zu prüfen noch großzügige Fristen einzuhalten”, sagt Heinrich Strößenreuther vom Volksentscheid Fahrrad. “Der Abstimmungsgesetz ist ein Papiertiger, was den Schutz der Rechte der Legislative gegen die Exekutive angeht: Selbst die Judikative respektiert der Innensenator nicht.”

Das Abstimmungsgesetz legt einseitig hohe Hürden. Die Initiatoren müssen ein rechtswirksames Gesetz vorlegen; die Verwaltung schafft die Prüfung nicht einmal ohne fremde Hilfe. “Statt teure Anwaltskanzleien prüfen zu lassen, was nicht geht, hätte sie beauftragt werden können, rechtswirksame Umformulierungen zu finden”, so Kerstin Stark, die das RadGesetz mit erarbeitet hat. “Hier muss im Abstimmungsgesetz nachgebessert werden”.

Das Abstimmungsgesetz legt einseitig scharfe Fristen fest. Die Initiatoren müssen auf den Tag genau die nötigen Unterschriften beibringen, der Senatsverwaltung ist bei der Zulässigkeitsprüfung keinerlei Frist gesetzt. Tatsächlich scheint der Innensenator nicht in der Lage zu sein, seine eigenen Aufgaben zu erfüllen. “Die Verwaltung kann sich aus politischen Gründen alle Zeit der Welt nehmen, wir Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht einen Tag überziehen”, so Peter Feldkamp, einer der Vertrauenspersonen des Volksentscheids Fahrrad. “Wir opfern unsere Freizeit und der Innensenat ist weder Willens noch in der Lage, selbst großzügigen Fristen üblicher Verwaltungsakte nachzukommen.

Nebenbei kündigt der Innensenat an, die Zulässigkeitsprüfung weitere zwei Wochen zu verzögern. Inoffiziell war Ende Januar in Aussicht gestellt worden, nun ist schon Mitte Februar genannt. Für die Initiative des Volksentscheids Fahrrads heißt dies, ihr Engagement für sicheres Radfahren weiter zu verstärken, neue Ehrenamtliche zu finden und die Finanzierung des hauptamtlichen Büroteams sicherzustellen.

“Wir rufen alle Menschen in Berlin und bundesweit auf, uns mit Spenden zu unterstützen. Der ehemalige Verkehrssenator zeigt, dass er am Status Quo, den Unfallzahlen und der autogerechten Stadt festhalten will. Das Inkraftsetzen unseres RadGesetzes erfordert mehr Kräfte und Kosten, als wir ehrenamtlich leisten können”, so Michael Schulte, Finanzvorstand des Trägervereins des Volksentscheid Fahrrad.

Weiterführende Links:

Link zur Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres zur Fristverlängerung:
https://volksentscheid-fahrrad.de/wp-content/uploads/2017/01/Fristverlängerung-Untätigkeitsklage-170118.pdf

Veröffentlichung des Rechtsgutachtens: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/rad/download/rechtliche_stellungnahme_redeker-sellner-dahs.pdf

Link zur Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz: https://fragdenstaat.de/a/19817 und zur entsprechenden Pressemitteilung: https://volksentscheid-fahrrad.de/2017/01/08/volksentscheid-fahrrad-beantragt-offenlegung-des-geisel-gutachtens-und-zugehoerigen-schreibens-gemaess-informationsfreiheitsgesetz-3094/

Pressemitteilung zur Untätigkeitsklage: https://volksentscheid-fahrrad.de/2016/12/01/untaetigkeitsklage-gegen-senat-2923/

Link zum RadGesetz RadG: https://volksentscheid-fahrrad.de/wp-content/uploads/2016/07/RadG_2016_07_12-Änderungen.pdf

Diese Pressemitteilung im Online-Bereich: https://volksentscheid-fahrrad.de/presse/pressemitteilungen/

Informationen zum Volksentscheid Fahrrad: https://volksentscheid-fahrrad.de

Ansprechpartner für die Presse im Team Volksentscheid Fahrrad

Heinrich Strößenreuther, 0160-9744 2395, presse@volksentscheid-fahrrad.de

Über die Initiative Volksentscheid Fahrrad: Hinter dem Volksentscheid stehen Engagierte, Mobilitätsexperten, Demokratie-Retter und Fahrrad-Enthusiasten. Viele Verbände, Unternehmen und Wissenschaftler unterstützten das Anliegen, das Radverkehrsgesetz (RadG) schnell in Kraft zu setzen. Ziel ist, dass wir Berlinerinnen und Berliner sicher und entspannt Radfahren können; dafür hat die Initiative das Berliner Radverkehrsgesetz (RadG) erarbeitet. Nur mit dem RadG kann der Senat dauerhaft verpflichtet werden, schnell und aktiv eine gute Radinfrastruktur zu schaffen. Der 10-Punkte-Plan des geplanten Gesetzes benennt konkrete Maßnahmen, jährliche Zielsetzungen und eine Umsetzungsverpflichtung innerhalb von acht Jahren. Der Volksentscheid Fahrrad ist Berlins schnellster Volksentscheid: Der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens wurde innerhalb von nur dreieinhalb Wochen von 105.425 Berlinern unterschrieben – 7% der Wählerstimmen. Die neue Koalition hat zugesagt, alle Ziele und Forderungen zu übernehmen, ein Mobilitätsgesetz auf Basis des RadGesetzes bis Frühjahr 2017 in Kraft zu setzen und ab 2018 jährlich mehr als 50 Mio. Euro in die Radwege zu investieren. Über 100 aktive Mitstreiter organisieren sich selbst durch Online-Projekttools und durch schnelle, handlungsorientierte Entscheidungsfindung. Der gemeinnützige Trägerverein Netzwerk Lebenswerte Stadt e.V. wurde gegründet und ermöglicht es der Initiative, Spenden entgegenzunehmen.


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